Unternehmensnachfolge

Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht und Erbrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Unternehmensnachfolge erarbei­ten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ein effektives und maßgeschneidertes Konzept für Ihre Unternehmens­nachfolge, bei der die komplexen familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge berück­sichtigt und „Steuerfallen“ im Bereich der Erbschaftsteuer und der Ertragsteuer vermieden werden.


Dabei bieten wir insbesondere nachfolgende Leistungen:

  • Gestaltung von Schenkungsverträgen und Verträgen über die vorweggenommene Erbfolge
  • Integration der Unternehmensnachfolge in ein ganzheitliches Nachfolgekonzept auch für das Privatvermögen
  • Formulierung von Testamentsvollstreckungsanordnungen und Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Rechtsformwahl und Umwandlungen
  • Unternehmenskauf und Unternehmensbewertung
  • Überprüfung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag
  • Prüfung der Auswirkungen des ehelichen Güterrechts auf die Nachfolgeplanung
  • Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsreduzierung