Steuerstrafrecht

Zu unseren Leistungen im Bereich des Steuerstrafrechts gehören neben der präventiven Beratung die Strafverteidigung bei Steuerhinterziehungsfällen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im sich anschließenden Strafprozess. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Hinzuziehung eines Steuerrechtsspezialisten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zur Schadens­minderung beiträgt.


Präventive Beratung

Bei Vorliegen bestimmter Entdeckungsrisiken, wie beispielsweise bei Betriebsprüfungen, Schwarzgeldkonten im Ausland oder Schwarzgeld im Nachlass können steuerstrafrechtliche Fragestellungen mittels vorbeugender Beratung schon im Vorfeld erör­tert werden. Hierdurch lassen sich gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen vermeiden.

Strafverteidigung

Da bei der Strafzumessung wegen Steuerhinterziehung die persönliche Schuld des Täters insbesondere von der Höhe der ver­kürzten Steuern abhängt, stellt die Abwehr ungerechtfertigter Steueransprüche im Rahmen einer effektiven Strafverteidigung einen Schwerpunkt dar. Als Fachanwälte für Steuerrecht sind wir in der Lage, überhöhten Steuerschätzungen bzw. Steuerfest­setzungen des Finanzamtes effektiv entgegenzutreten.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, bei bereits vollendeter Steuerhinterziehung mithil­fe einer Selbstanzeige rückwirkend Straffreiheit zu erlangen. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige sind immens. Daher kann Steuerlaien keinesfalls empfohlen werden, eine Selbstanzeige ohne die Hinzuziehung eines Steuerrechtsspezialisten abzugeben.